FAQ – Ausschreibung “Companion For Life”
Wer kann an der Ausschreibung teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind anerkannte gemeinnützige Vereine, die seit mindestens zwei Jahren bestehen, über eine Satzung mit gemeinnützigem Zweck, eine Webseite und/oder eine aktive Facebook-Seite verfügen und ihren Sitz in Deutschland haben.
In welchem Land kann mein Verein teilnehmen?
Ihr Verein kann nur an der Ausschreibung des Landes teilnehmen, in dem er seinen Sitz hat. Zum Beispiel kann ein in Italien registrierter Verein nur an der italienischen Ausschreibung teilnehmen. Dasselbe gilt für alle anderen teilnehmenden Länder. Ein Projekt kann nicht in einem anderen Land eingereicht werden, selbst wenn der Verein dort tätig ist.
Kann ich mehrere Projekte in einem Land einreichen?
Nein, jeder Verein kann nur ein Projekt einreichen.
Kann ich mit demselben Projekt in mehreren Ländern teilnehmen?
Nein, ein Verein kann nur an der Ausschreibung des Landes teilnehmen, in dem er seinen Sitz hat.
Gibt es eine Teilnahmegebühr?
Nein, die Teilnahme ist völlig kostenlos.
Welche Projekte sind förderfähig?
Förderfähig sind:
Neue Projekte, die noch nicht gestartet sind, aber bereits alle erforderlichen Genehmigungen haben.
Laufende Projekte, die zusätzliche Mittel für ihre Fertigstellung benötigen.
Die Projekte müssen den in der Ausschreibung angegebenen Förderbereichen entsprechen.
Mein Verein hat seinen Sitz in einem teilnehmenden Land, aber das Projekt wird in einem anderen nicht teilnehmenden Land durchgeführt. Können wir teilnehmen?
Ja, sofern Ihr Verein seinen Sitz in einem der teilnehmenden Länder hat, kann er ein Projekt einreichen, das in einem anderen Land durchgeführt wird.
Bis wann kann ich mein Projekt einreichen?
Die Frist für die Einreichung Ihres Projekts endet am 3. Juni 2025.
Wie werden die Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der Projekte erfolgt in zwei Schritten:
Bewertung und Auswahl durch eine internationale Expertenkommission, die von Almo Nature benannt wird.
Öffentliche Online-Abstimmung durch die Nutzer auf der Plattform REcommunity.
Nach welchen Kriterien wählt die Kommission die Projekte aus?
Die Kommission bewertet die Projekte anhand ihrer Übereinstimmung mit den Zielen der Ausschreibung, ihrer Machbarkeit und ihrer konkreten Auswirkungen auf das Wohlbefinden von Hunden und Katzen.
Wann erfahre ich, ob das Projekt meiner Organisation von der Kommission ausgewählt wurde?
Am 17. Juli 2025 wird bekannt gegeben, ob Ihr Projekt von der Kommission ausgewählt wurde. Die Liste der ausgewählten Projekte wird dann auf der Plattform für die öffentliche Abstimmung veröffentlicht.
Was passiert, wenn eine Organisation, die eine Förderung erhalten hat, den eingereichten Zeitplan für die Projektdurchführung nicht einhält?
Falls der Zeitplan nicht eingehalten wird, kann Almo Nature die Auszahlung der Mittel aussetzen und bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern.
Können Projekte mit anderen Organisationen zusammenarbeiten?
Ja, es ist möglich, Partnerorganisationen anzugeben und ihre Rolle im Projekt zu beschreiben.
Wann werden die Gewinnerprojekte bekannt gegeben?
Die Bekanntgabe der geförderten Projekte erfolgt am 20. Oktober 2025.
Wenn mein Projekt für die Förderung ausgewählt wird, innerhalb welcher Fristen muss es gestartet und abgeschlossen werden?
Das Projekt muss gemäß dem Zeitplan abgeschlossen werden, der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung festgelegt wurde. Der Projektstart muss spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung der endgültigen Rangliste erfolgen, und das gesamte Vorhaben muss innerhalb der im Projektvorschlag angegebenen Fristen abgeschlossen werden. Verzögerungen können zur Aussetzung oder zum Entzug der Förderung führen.
Wie hoch ist das Gesamtbudget der Ausschreibung?
Das für jedes Land bereitgestellte Gesamtbudget beträgt maximal 45.000 Euro. Falls die internationale Expertenkommission in der zweiten Phase weniger als sieben Projekte auswählt, werden die für unbesetzte Plätze vorgesehenen Mittel gleichmäßig auf die geförderten Projekte aufgeteilt. In diesem Fall gelten weder die 80 %-Begrenzung des Projektbudgets (s. unten) noch die maximalen Beträge pro Ranglistenplatz.
Beispiel: Falls die Kommission in einem Land nur fünf statt sieben Projekte auswählt, werden die 7.000 Euro ungenutzter Mittel (4.000 Euro für den sechsten Platz und 3.000 Euro für den siebten Platz) gleichmäßig auf die fünf ausgewählten Projekte aufgeteilt. Jedes Projekt erhält dann zusätzlich 1.400 Euro zu den bereits in der Rangliste festgelegten Beträgen.
Wie viele Stimmen muss ein Projekt erhalten, um förderfähig zu sein?
Es gibt keine Mindestanzahl an Stimmen, die ein Projekt erhalten muss, es muss lediglich unter den ersten sieben Projekten in der Rangliste platziert sein. Allerdings werden die Mittel nur vergeben, wenn im jeweiligen Land mindestens 1.000 gültige Stimmen insgesamt für alle teilnehmenden Projekte abgegeben wurden. Falls diese Grenze nicht erreicht wird, ist die Ausschreibung für dieses Land hinfällig und es wird keine Förderung vergeben.
Wie werden die Fördermittel verteilt?
Die sieben meistgewählten Projekte erhalten unterschiedliche Förderbeträge, mit festgelegten Höchstgrenzen (z. B. 11.000 Euro für das erstplatzierte Projekt, abgestufte Beträge für die nachfolgenden).
Deckt die Förderung die gesamten Projektkosten?
Nein, die Förderung deckt bis zu 80 % des Gesamtbudgets des Projekts, mit festgelegten Höchstbeträgen. Das bedeutet, dass mindestens 20 % des Budgets von der Organisation selbst finanziert werden müssen, beispielsweise durch Eigenmittel, Spenden, Sponsoring oder die wirtschaftliche Bewertung ehrenamtlicher Arbeit anhand standardisierter ökonomischer Parameter.
Beispiel: Bei einem Gesamtbudget von 10.000 Euro beträgt die maximale Förderung 8.000 Euro, während die restlichen 2.000 Euro von der Organisation selbst aufgebracht werden müssen.
Was passiert, wenn ein gefördertes Projekt ein niedrigeres Budget hat als der maximale Betrag für seine Platzierung in der Rangliste?
Falls ein gefördertes Projekt weniger kostet als der maximal vorgesehene Betrag für seine Platzierung, erhält es dennoch eine Förderung von 80 % der Gesamtprojektkosten.
Beispiel: Ein Projekt, das den ersten Platz erreicht und für maximal 11.000 Euro förderfähig ist, aber nur 10.000 Euro kostet, erhält eine Förderung von 8.000 Euro (80 % der veranschlagten Kosten).
Die verbleibenden 3.000 Euro werden nicht umverteilt, sondern für neue Initiativen im Rahmen von Companion for Life verwendet, wie in der Ausschreibung festgelegt.
Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Die Mittel werden in drei Tranchen à 33,3 % ausgezahlt, jeweils nach Vorlage von Fortschrittsberichten zum Projekt.
Meine Organisation ist klein und hat keine große Reichweite. Wie können wir genügend Stimmen erhalten?
Almo Nature stellt den ausgewählten Organisationen ein Promo-Kit zur Verfügung, um ihr Projekt zu bewerben und die Öffentlichkeit zur Abstimmung zu mobilisieren. Es ist wichtig, das eigene Netzwerk zu aktivieren, etwa über Social Media (nicht nur über die eigenen Kanäle, sondern auch durch Beiträge in Stadtgruppen oder Kommentaren in lokalen Nachrichtenportalen), Newsletter und lokale Partnerschaften.
Kann ich mein Projekt nach der Einreichung zurückziehen?
Nein, einmal eingereicht, gilt das Projekt als offiziell kandidiert und kann nicht zurückgezogen werden. Diese Regel dient der Transparenz und Kontinuität des Auswahlprozesses.
Kann ich mein Projekt oder die eingereichten Unterlagen nach der Einreichung ändern?
Nein, nach der Einreichung können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Deshalb ist es wichtig, alle Angaben sorgfältig zu überprüfen, bevor das Formular abgeschickt wird. Falls das Projekt jedoch von der Expertenkommission für die öffentliche Abstimmungsphase ausgewählt wird, erhalten die Organisationen die Möglichkeit, zusätzliche Multimedia-Inhalte oder andere relevante Informationen einzufügen, falls erforderlich.
Können die für ein Projekt abgegebenen Stimmen angefochten werden? Wie werden sie überprüft?
Nein, die erhaltenen Stimmen können nicht angefochten werden, da das System eine Benutzerverifizierung durchführt, um die Gültigkeit jeder abgegebenen Stimme zu gewährleisten.